ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOTEL VIER JAHRESZEITEN KÜHLUNGSBORN GMBH
§ 1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel Vier Jahreszeiten Kühlungsborn GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) erbringt.
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Abreise
§ 4 Preise, Zahlung, Gebühren & Gutscheine
§ 5 Leistungsstornierung
§ 6 Haftung und Rücktritt
1. Das Hotel Vier Jahreszeiten Kühlungsborn haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Das Hotel Vier Jahreszeiten Kühlungsborn ist zur Kündigung des Vertrages in folgenden Fällen berechtigt:
a. Der Vertragspartner erbringt eine fällige Leistung nicht.
b. Die Erfüllung des Vertrages ist aufgrund höherer Gewalt, Streiks oder anderer vom Hotel Vier Jahreszeiten Kühlungsborn nicht zu vertretender Gründe nicht möglich.
c. Der Vertragspartner hat falsche Angaben über wesentliche Daten gemacht.
d. Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Der Rücktritt des Hotels begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
§ 7 Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter: www.4jahreszeiten-kuehlungsborn.de/de/service-kontakt/datenschutz.php
§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, salvatorische Klausel
1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Vier Jahreszeiten in Kühlungsborn.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Kühlungsborn, im Februar 2021
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Konferenz-und Banketträumen des Hotels Vier Jahreszeiten Kühlungsborn GmbH sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen an den Vertragspartner (dem folgenden Veranstalter genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Für die Zimmerreservierung gelten besondere Bedingungen.
§ 2 Stornierungen
Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:
Bis 8 Wochen durch schriftliche Erklärung kostenfrei
Bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin wird die vereinbarte Raummiete berechnet, solange die Räumlichkeiten nicht anderweitig verkauft werden können. Bei Tagungspauschalen wird die Raummiete laut Preisliste zu Grunde gelegt.
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin ist das Hotel Vier Jahreszeiten Kühlungsborn GmbH berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 50% des entgangenen Umsatzes zu berechnen. Dies beinhaltet alle vertraglich vereinbarten Leistungen wie Speisen & Getränke sowie Equipment. Bei Tagungspauschalen wird 50% der Tagungspauschale in Rechnung gestellt, eine separate Raummiete entfällt in diesem Fall.
Ab 4 Wochen bis 72 Stunden vor Veranstaltungstermin wird zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 80% des entgangenen Umsatzes bzw. 80% der Tagungspauschale berechnet.
Bei späterem Rücktritt werden 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
§ 3 Vertragsabschluss
Eine Vereinbarung über Leistungen ist nur dann verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.
§ 4 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesem Fall behält sich das Hotel eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge vor.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sein denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
§ 5 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für die Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Eine etwaige Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung geht zu Lasten des Veranstalters.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung 120 Tage,
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen zu verlangen.
6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§ 6 Getränkeabrechnung und mitgebrachte Speisen und Getränke
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass von ihm eingebrachtes Dekorationsmaterial den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.
§ 8 Technische Einrichtungen
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei.
§ 9 Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn die Veranstaltung das Ansehen oder die Sicherheit des Hotels gefährdet. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes. Schadensersatzansprüche des Veranstalters entstehen in diesem Falle nicht.
§ 10 Musikveranstaltungen
Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und die Abführung der Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.
§ 11 Erfüllungs-und Zahlungsort, salvatorische Klausel
1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Vier Jahreszeiten GmbH in Kühlungsborn
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
Kühlungsborn, im September 2010